Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Schlüssel Koch GmbH


1. Allgemeines:

Für den Geschäftsverkehr mit der Schlüssel Koch GmbH, FN 238624v, (im Folgenden Schlüssel Koch), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGB), auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Für Verbrauchergeschäfte gelten die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen,
insbesondere das KSchG und das FAGG.

2. Angebote:

Angebote von Schlüssel Koch sind unverbindlich. Kostenvoranschläge werden – soweit nicht im Einzelfall Gegenteiliges vereinbart wird – ohne Gewähr erstellt und sind
kostenpflichtig. Gegenüber Konsumenten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Unabhängig von den angebotenen Artikeln und Mengen erfolgt die Verrechnung nach den tatsächlich gelieferten Artikeln und Mengen.

3. Rücktrittsrecht des Verbrauchers gem. § 11 FAGG:

Verbraucher können von einem außerhalb der Geschäftsräume von Schlüssel Koch geschlossenen Vertrag oder von einem
Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von vierzehn Werktagen zurücktreten § 11 FAGG). Die Rücktrittsfrist beginnt bei Verträgen über die Lieferung
von Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen hat. Im Falle eines Vertrages über
mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der
Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat. Die Rücktrittserklärung kann mittels
Muster-Widerrufsformular (hier herunterladen) auch elektronisch erfolgen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 18 Abs 1 FAGG).

4. Gefahrenübergang:

Bei Lieferungen und Leistungen im Inland erfolgt der Gefahrenübergang bei Versendung mit Übergabe an den Frachtführer, sonst mit tatsächlicher Ablieferung beim
Besteller. Beim Exportgeschäft (Lieferungen außerhalb Österreich) erfolgt der Gefahrenübergang laut Incoterms entsprechend der Auftragsbestätigung. Bei Annahmeverzug erfolgt der
Gefahrenübergang in jedem Fall spätestens mit Eintritt des Verzuges.

5. Transport- und Versandkosten/Entsorgungskosten.:

Ansprüche aus Beschädigung oder Verlust sind unverzüglich beim Frachtführer geltend zu machen. Verpackungsmaterial wird (mit
nachstehender Ausnahme) nicht zurückgenommen. Bei Lieferungen an Letztverbraucher ist die Transportverpackung auf dessen Verlangen unmittelbar nach der Übergabe oder bei der
nächsten Lieferung (Zug um Zug) unentgeltlich zurückzunehmen. Kosten für Expresssendungen werden in jedem Fall dem Besteller weiter verrechnet. Bei Zylinderschlüsseln wird die
Einschreibgebühr (Post) bzw. die Versandgebühr (Paketdienst) dem Besteller verrechnet. Bei Nachnahmesendungen sind die Nachnahmegebühren vom Besteller zu tragen. Die Kosten für
die Sammlung und Behandlung der gemäß Elektroaltgeräteverordnung zurückzunehmen Elektro- und Elektronikgeräte sind vom Besteller zu tragen. Gegenüber Verbrauchern gelten die
gesetzlichen Bestimmungen.

6. Lieferverzug und Befreiung von der Lieferpflicht:

Vereinbarte Liefer- und Montagetermine werden von Schlüssel Koch nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch keine Fixtermine.
Verzögerungen berechtigen den Besteller nicht zur Annahmeverweigerung oder zu Ersatzansprüchen für daraus entstehende Schäden und Kosten. Insbesondere ist der Besteller nicht
berechtigt, eine allenfalls von ihm mit Dritten vereinbarte Pönale im Fall des Lieferverzugs von Schlüssel Koch zu begehren. Die Lieferfrist wird angemessen verlängert, wenn Schlüssel Koch
die Angaben, die für die Ausführung der Bestellung notwendig sind, nicht wie vereinbart zugehen, wenn der Auftrag abgeändert wird, oder Lieferungen von Sublieferanten an Schlüssel Koch
nicht fristgerecht erfolgen. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller wegen Lieferverzugs ist nur schriftlich unter Setzung einer angemessenen zumindest 14-tägigen Nachfrist, möglich.
Die Verpflichtung zur Lieferung sowie zur Einhaltung der Liefertermine wird durch alle außergewöhnlichen von Schlüssel Koch nicht zu vertretenden Umstände, die eine erhebliche
Betriebsstörung verursachen oder die Absendung der Ware unmöglich machen, aufgehoben. Bereits erzeugte bzw. bei uns eingelangte oder eingelagerte Ware kann Schlüssel Koch bei
Unmöglichkeit der Absendung auf Rechnung und Gefahr des Bestellers einlagern. Die Ware wird in diesen Fall dem Besteller als geliefert in Rechnung gestellt. Bei kundenspezifischen
Produkten (z.B. Schließanlagen) beginnt die Lieferfrist erst nach schriftlich bestätigter technischer Klärung (Einlangen des vom Kunden unterfertigten Schließplanes bei Schlüssel Koch).

7. Vergütungspflichtiger Aufwand:

Zur Arbeitszeit gehört auch die zur Vorbereitung der Arbeitsleistung notwendige Zeit. An- und Abreisekosten, Auslöse und Übernachtungskosten werden
zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei der Berechnung von Fahrtwegen und Fahrtzeiten wird grundsätzlich von einem Einsatz des Mitarbeiters ab Betriebssitz ausgegangen. Der Auftraggeber
hat den zur Fehlersuche erforderlichen Aufwand auch dann zu vergüten, wenn die Arbeitsleistung aus Umständen, die nicht von Schlüssel Koch zu vertreten sind, nicht vollständig ausgeführt
wird. Außervertragliche Arbeiten: Werden mit Zustimmung des Auftraggebers Leistungen durch Mitarbeiter von Schlüssel Koch ausgeführt, die den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang
überschreiten, werden diese zu den zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Material- und Lohnkosten von Schlüssel Koch berechnet.

8. Lieferscheine / Regieberichte:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm vorgelegte Lieferscheine und/oder Regieberichte unverzüglich zu überprüfen und unterschrieben an Schlüssel Koch
zurückzugeben. Etwaige Einwendungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen nach Fertigstellung der Arbeit schriftlich geltend zu machen. Erhebt der
Auftraggeber innerhalb der genannten Frist keine Einwendungen, so gilt der Lieferschein oder Regiebericht als von ihm als richtig anerkannt. Für den Fall, dass der Auftraggeber oder dessen
Vertreter bei Beendigung der Arbeiten nicht anwesend sein sollte und Lieferscheine, Regieberichte, etc. daher nicht unterschrieben werden, so gelten die erbrachten Leistungen als anerkannt,
sofern nicht innerhalb von 3 Werktagen schriftliche Einwendungen erfolgen. Die Zustimmungsfiktion gilt nicht gegenüber Konsumenten.

9. Lieferscheine Regieberichte Bautagebücher:

Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm vorgelegte Lieferscheine und Regieberichte unverzüglich zu überprüfen und unterschrieben an uns zurückzugeben. Etwaige Einwendungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Arbeitstagen nach Fertigstellung der Arbeit schriftlich geltend zu machen. Macht der Auftraggeber innerhalb der genannten Frist keine Einwendungen geltend, so gilt der Lieferschein oder Regiebericht als von ihm als richtig anerkannt. Für den Fall, dass der Auftraggeber oder dessen Vertreter bei Beendigung der Arbeiten nicht anwesend sind und Lieferscheine, Regieberichte, Bautagebücher etc. daher nicht unterschrieben werden, so gelten die erbrachten Leistungen als anerkannt sofern nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftliche Einwendungen erbracht werden.

10. Preise und Preisveränderungen:

Die Preiserstellung in der Auftragsbestätigung ist verbindlich, doch ist Schlüssel Koch berechtigt, bei Änderungen der Rohstoffpreise, Lohn-, Bezugs- oder
Betriebskosten, die sie zu einer Änderung ihrer Verkaufspreise veranlassen, den Preis für alle zum Zeitpunkt des Inkrafttretens noch nicht durchgeführten Lieferungen neu festzusetzen.
Die Preisanpassungsklausel gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Preise der Preisliste sind EURO- Preise. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in
Rechnung gestellt. Für Dienstleistungen, die außerhalb der Normalarbeitszeit, erbracht werden, wird ein Zuschlag 100% in Rechnung gestellt.

11. Zahlungsbedingungen:

Rechnungen sind grundsätzlich 10 Tage netto Kassa fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels verrechnet Schlüssel Koch die gesetzlichen Unternehmerzinsen
zuzüglich allfälliger Einbringungskosten sowie eine Mahnungsbearbeitungspauschale. Gegenüber Verbrauchern werden 4 % p.a. Verzugszinsen geltend gemacht. Es werden nur Zahlungen
anerkannt, die an die jeweils angeführte Zahlungsstelle geleistet werden. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder
nicht in voller Höhe erfolgt. Gegenüber einem Verbraucher kann ein Terminverlust geltend gemacht werden, sofern Schlüssel Koch die Leistungen bereits erbracht hat, zumindest eine
rückständige Leistung des Verbrauchers seit mindestens sechs Wochen fällig ist sowie der Verbraucher unter Androhung des Terminverlustes und unter Setzung einer Nachfrist von
mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde. Mit Eintritt des Terminverlustes steht Schlüssel Koch das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt vom
Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen, bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten bezahlt ist.

12. Verschlechterung der Vermögenslage:

Sofern Schlüssel Koch eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers bekannt wird, oder der Besteller mit der
Zahlung einer Faktura von Schlüssel Koch in Verzug gerät, ist Schlüssel Koch berechtigt, für sämtliche noch ausstehende Lieferungen – auch abweichend von der Auftragsbestätigung –
Vorauszahlung oder sonstige Sicherstellung zu verlangen. Wird dieser Forderung nicht entsprochen, hat Schlüssel Koch das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

13. Eigentumsvorbehalt:

Alle gelieferten Waren bleiben bis zu gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von Schlüssel Koch. Bei Weiterveräußerung der gelieferten Waren durch den
Besteller erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt von Schlüssel Koch auf den erzielten Erlös. Bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware erwirbt Schlüssel Koch im Rahmen ihres
Eigentumsvorbehaltes anteiliges Miteigentum am Endprodukt.

14. Gewährleistung/Schadenersatz:

Gegenüber Unternehmern gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang. Voraussetzung für die Gewährleistung ist der fachgerechte
Einbau der Produkte. Für eine von einem Fremdunternehmen bearbeitete Ware wird keine Gewährleistung übernommen. Schlüssel Koch behält sich vor, fehlerhafte Ware in ihrer
Betriebsstätte in Stand zu setzen oder Ersatz zu liefern. Darüber hinaus gehende Kosten werden nicht übernommen. Der Anspruch auf Gewährleistung kann ohne Zustimmung durch
Schlüssel Koch nicht an Dritte übertragen werden. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sind Schlüssel Koch immer die beanstandeten Waren gemeinsam mit dem
Kaufbeleg zu Verfügung zu stellen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Gegenüber Unternehmern gilt: Mängel und Beschädigungen, die bei ordnungsgemäßer
Eingangskontrolle erkennbar sind, müssen bei sonstigem Verlust der Rechte aus Gewährleistung und Schadenersatz unverzüglich schriftlich, längstens jedoch innerhalb von 3 Werktagen ab
Übernahme angezeigt werden. Der Reklamationsgrund ist anzugeben. Verborgene Mängel müssen unverzüglich nach Auftreten schriftlich gerügt werden. Gegenüber Verbrauchern gelten die
gesetzlichen Bestimmungen. Schlüssel Koch haftet – ausgenommen Personenschäden – ausschließlich für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden bis zum Betrag des
Fakturenwertes. Schlüssel Koch haftet keinesfalls für einen entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden oder von dessen Vertragspartnern.

15. Stornierung von Lieferungen, und Änderungen von Bestellungen:

Sofern Schlüssel Koch eine Stornierung einer Bestellung akzeptiert, ist Schlüssel Koch berechtigt, unabhängig vom
Ersatz des entgangenen Gewinnes eine dem richterlichen Mäßigungsrecht nicht unterliegende Stornogebühr in Höhe vom 80% des Fakturenwertes zu verlangen. Kosten die auf Grund
nachträglicher Abänderungen entstehen, gehen zu Lasten des Bestellers, sofern die Abänderung in seinem Verantwortungsbereich liegt. Gegenüber Verbrauchern unterliegt die Stornogebühr
– soweit sie über den tatsächlichen Schaden hinausgeht – dem richterlichen Mäßigungsrecht.

16. Erfüllungsort:

Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist der Sitz von Schlüssel Koch in Feldkirch.

17. Kompensationsverbot:

Dem Besteller steht gegen die Forderung oder gegen sonstige Ansprüche von Schlüssel Koch GmbH kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht zu. Das
Kompensationsverbot gilt nicht gegenüber Verbrauchern.

18. Laesio enormis/Irrtum/Wegfall der Geschäftsgrundlage:

Für Unternehmen sind die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Schlüssel Koch aus Irrtum, der Verkürzung über die Hälfte
(laesio enormis) oder wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage ausgeschlossen.

19. Gerichtstand und abwendbares Recht:

Gerichtsstand ist nach Wahl von Schlüssel Koch das sachlich zuständige Gericht in Feldkirch unbeschadet des Rechtes von Schlüssel Koch, an
jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen. Für Rechtsstreitigkeiten mit Verbrauchern, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben oder im Inland beschäftigt
sind, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Anwendbares Recht ist ausschließlich österreichisches Recht. Ausdrücklich ausgeschlossen sind das UNCITREAL-Kaufrecht sowie die
Bestimmungen des Internationalen Privatrechts.

20. Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die
Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der
rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt. Diese Klausel gilt nicht gegenüber Verbrauchern. Die dem Besteller nach zwingendem Recht zustehenden
Rechte und Ansprüche bleiben von den gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt.

21. Allgemeines:

Die Abbildungen, Maßangaben und technischen Daten in den zur Verfügung gestellten Preislisten, Katalogen, Prospekten und Produktbeschreibungen usw. dienen,
vorbehaltlich möglicher Druckfehler, nur zur Veranschaulichung und können jederzeit geändert und neuen Erfordernissen angepasst werden. Wir behalten uns vor technische Änderungen und
Preisveränderungen jederzeit durchzuführen.